Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Arbeit in der Kita basiert auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII), des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) und der Landesverordnung für Kindertageseinrichtungen (KitaVO)

Bildungsauftrag

 (1) Die Kindertagesstätten haben einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes zu fördern. Dies geschieht vor allem durch die Förderung der individuellen Selbst-, Sozial- und Lernkompetenz und orientiert sich an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes. Das Erziehungsrecht der Eltern ( § 1 Abs. 2 SGB VIII ) bleibt unberührt. 

(2) In den Kindertagesstätten sind insbesondere diejenigen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand zu unterstützen und weiterzuentwickeln, die die Kinder im täglichen Leben benötigen,mit denen die Kinder ihre Erfahrungen verarbeiten und Selbständigkeit gewinnen können und die die Kinder im Zusammenleben mit anderen Menschen brauchen. (§4 KitaG)

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Als Kindertagesstätte sind wir verpflichtet, den Schutz der uns anvertrauten Kinder vor Kindeswohlgefährdung nach §8a Sozialgesetzbuch sicher zu stellen.

Näheres dazu ist in einer aufgrund  §8a SGB abgeschlossenen Trägervereinbarung zwischen dem Kita-Träger und dem Kreis Schleswig-Flensburg geregelt.

Dazu gehört, dass alle Mitarbeiter/innen sensibel für das Thema sind, die Kinder gut im Blick haben und bei Verdachtsmomenten sicher reagieren können.

Beschwerdemanagment

Jedes Kind und jeder Erwachsene hat das Recht eine Beschwerde zu äußern und Anspruch darauf, dass diese Beschwerde gehört und darauf eingegangen wird. Kinder können ihre Beschwerden oft noch nicht direkt äußern und ausdrücken, sodass es Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte ist, die Kinder wahrzunehmen, wertzuschätzen und ihre Anliegen ernst zu nehmen. Die Eltern dürfen sich bei Bedarf jederzeit mit einer Beschwerde an die Mitarbeiter/innen oder die Leitung wenden. Des weiteren sind auch die gewählten Elternvertreter/innen bei Problemen als Ansprechpartner miteinzubeziehen.

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